Grundbeiträge - monatlich | |
Erwachsene | 18,00 € |
Erwachsene - ermäßigt (Schüler, Auszubildende, Studenten, Arbeitslose, GdB von mind. 50 %) | 13,00 € |
Erwachsene - im Lauftreff (wenn keine weiteren Gruppen besucht werden) | 11,00 € |
Erwachsene - passiv | 10,00 € |
Minderjähriges Kind | 13,00 € |
Geschwisterkinder / Begleitperson für Eltern-Kind-Turnen | 8,00 € |
Ab dem dritten minderjährigen Kind | 0,00 € |
Ehepaar / Lebenspartnerschaft | 31,00 € |
Erwachsener mit einem minderjährigen Kind | 25,00 € |
Erwachsener mit zwei oder mehr minderjährigen Kindern | 32,00 € |
Familien / Lebenspartnerschaften mit einem minderjährigen Kind | 37,00 € |
Familien / Lebenspartnerschaften mit zwei oder mehr minderjährigen Kindern | 44,00 € |
Zusatzbeiträge - monatlich | |
Für einige wenige Sportarten werden Zusatzbeiträge erhoben: | |
Fußball (Erwachsene - Liga) | 2,00 € |
Fußball (Minderjähriges Kind) | 2,00 € |
Handball (Leistung) | 2,00 € |
Turnen (Leistung mit 2x Training / Woche) | 2,00 € |
Tennis (Erwachsene) | 7,00 € |
Rückenschule / Wirbelsäulengymnastik | 4,00 € |
Herzsport * | 16,00 € |
Tanzen | 2,00 € |
Zusatzbeiträge - jährlich | |
Fußball (zum Erhalt unserer Sportanlagen, mit dem Einzug der Beiträge des vierten Quartals) | 18,90 € |
Aufnahmegebühren - einmalig | |
Erwachsene | 17,00 € |
Erwachsene (ermäßigt, Begleitperson für Eltern-Kind-Turnen) | 7,00 € |
Kinder | 7,00 € |
* Bei gemeinsamer Teilnahme am Herzsport wird für Ehepaare / Lebenspartnerschaften der zweifache Erwachsenen-Grundbeitrag erhoben.
Die Mitgliedsbeiträge (und die einmalige Aufnahmegebühr) werden im SEPA-Lastschriftverfahren jeweils in den ersten 14 Tagen des neuen Quartals eingezogen. Für Mitglieder, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 2 € pro Monat erhoben.
Bei Teilnahme an mehr als einem Angebot wird bei Erwachsenen das teuerste Angebot mit vollem Beitrag und alle übrigen mit jeweils 2,50 € pro Monat zugrunde gelegt.
Auf Antrag können ermäßigte Beiträge gewährt werden. Die Nachweise dafür sind eigenständig und regelmäßig zu erbringen. Siehe hierzu §6 Abs. 5 der Satzung.
Gültig ab 1. Juli 2019 - Alle bisherigen Beitragsordnungen verlieren ihre Gültigkeit.